Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Fördermaßnahme. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.

Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 50.000 Euro (bis max. 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen (ein Mal pro Kalenderjahr).
Die Antragstellung erfolgt online und muss vor Beginn Ihres Fernkurses erfolgen. Auf der Seite des Weiterbildungsportals NRW können Sie zunächst überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dort wird auch genau erklärt, wie Sie Ihren Online-Antrag stellen.
Für die Beantragung müssen Sie u. a. einen Einkommensteuerbescheid (nicht älter als 2 Jahre) bei der Hand haben. Außerdem sollten Sie sich die Ausführliche Antragshilfe des Ministeriums daneben legen, dann haben Sie die gesamte Antragstellung binnen weniger Minuten abgeschlossen.
Am Ende des Fernstudienlehrgangs laden Sie nur noch Ihre Teilnahmebescheinigung sowie die Rechnung hoch und erhalten die entsprechende Förderung.
Wir unterstützen Sie!
Weitere Informationen erhalten Sie von uns (z.B. über das Kontaktformular) oder auf der Seite des Nordrhein-Westfälischen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales.
