Wo werden Dozenten gebraucht und wo können sie eigentlich überall arbeiten? Gibt es auch Jobs außerhalb von Universitäten? Wo sollte man sich bewerben? Das sind die typischen Fragen, die sich viele Neulinge in der Weiterbildungsbranche stellen. Welche Auftraggeber gibt es also?

 

1. Volkshochschulen und Familienbildungsstätten

Volkshochschulen und Familienbildungsstätten legen individuell fest, welche Kompetenzen die Lehrkräfte nachweisen müssen, die dort tätig werden wollen. Gefordert werden dabei sowohl Fachkenntnisse zum jeweiligen Unterrichtsthema als auch pädagogisch-didaktische Fähigkeiten, die immer häufiger durch ein entsprechendes Zertifikat belegt werden müssen. Unbefristete Stellen sind bei diesen Bildungsanbietern eher selten. Festangestellte Personen arbeiten dann häufig auf der Leitungsebene, im Sekretariat oder in der Verwaltung. Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter*innen müssen in der Regel einen Hochschul-Abschluss mitbringen.

2. Private Bildungsanbieter

Auch private Bildungsanbieter legen selbst fest, welche Kompetenzen ihre Dozenten und Dozentinnen  mitbringen müssen, um für entsprechende Aufträge in Frage zu kommen. Bei vielen Sprachschulen werden Muttersprachler bevorzugt. Andere private Auftraggeber beschäftigen nur diejenigen Bewerber, die in ihrem Fachgebiet über eine langjährige (Berufs-) Erfahrung verfügen und außerdem das notwendige pädagogische didaktische Handwerkszeug mitbringen.

Bei vielen Weiterbildungsinstituten wird von den Lehrenden verlangt, dass sie sich kontinuierlich weiterbilden, um längerfristig dort arbeiten zu können. Unbefristete Stellen werden auch hier in erster Linie an Menschen mit einem akademischen Abschluss vergeben, obwohl hier auch Nicht-Akademiker eine Chance auf einen festen Job haben, wenn sie sich in der Vergangenheit bewährt haben.

 

Auftraggeber
Quelle: pexels (Pavel Danilyuk)

 

3. Unternehmen, Behörden oder sonstige Institutionen als Auftraggeber

Viele Unternehmen, Behörden oder andere Institutionen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interne Weiterbildungen an. Wenn größere Veränderungen anstehen, so z.B. eine Umstellung zu einer neuen Verwaltungssoftware, sind entsprechende Fortbildungen unumgänglich. Für die meisten dieser Weiterbildungen werden Honorarkräfte für zeitlich befristete Aufträge eingesetzt. Wenn damit zu rechnen ist, dass kontinuierlich immer wieder neue Mitarbeiter geschult werden müssen, werden einigen Dozenten auch feste Vollzeitstellen angeboten, die aber im Normalfall ebenfalls befristet sind.

4. IHKs und HWKs

Auch bei Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Handwerkskammern (HWKs) gibt es überwiegend zeitlich befristete Dozentenjobs bzw. Honoraraufträge. Man benötigt hier im Normalfall keinen akademischen Abschluss, sollte aber eine abgeschlossene Grund-Ausbildung vorweisen können. Darüber hinaus muss man nachweisen, dass man die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) absolviert hat. Wer als Lehrer bzw. Lehrerin an einer Berufsschule arbeiten möchte, muss zudem ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben.

5. Universitäten / Fachhochschulen

Wer als DozentIn an einer (Fach-) Hochschule arbeiten möchte, muss im Regelfall ein Studium abgeschlossen haben, um dort lehren zu dürfen. Als Berufseinsteiger bekommt man Honoraraufträge für einzelne Veranstaltungen. Festanstellungen sind selten. Wer eine Universitätsprofessur anstrebt, muss darüber hinaus zumindest eine Promotion, in vielen Fällen auch eine Habilitation abgeschlossen haben und berufen werden. Auch hier gibt es in der Anfangszeit nur befristete Stellen, von denen aus man sich später auf eine unbefristete Professur bewerben kann.

6. Gründung einer eigenen Bildungseinrichtung

Wer eine eigene Bildungseinrichtung gründen möchte, muss sich unbedingt darüber informieren, welche rechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind. Viele Bildungsbereiche werden vom Gesetzgeber geregelt, so z.B. auch die Fernlehrbranche. Hier werden die jeweiligen Bildungsangebote, die Tutoren und auch der Bildungsanbieter selbst von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) überprüft, bevor man an den Markt gehen darf. Man sollte in jedem Falle einen detaillierten Businessplan erstellen, bevor man eine eigene Bildungseinrichtung gründet.

7. Ehrenamtliche Tätigkeit etwa für Vereine, Kirchen oder in Jugendzentren

Wer ehrenamtlich tätig wird, muss dafür im Normalfall seine Fähigkeiten nicht mit Hilfe von Zeugnissen oder anderen schriftlichen Zertifikaten nachweisen. Es versteht sich allerdings von selbst, dass man für den Unterricht über entsprechende Fachkenntnisse und über ein pädagogisch-didaktisches Basiswissen verfügen sollte, um ehrenamtlich für diese Auftraggeber tätig werden zu können. Für Berufsanfänger in der Weiterbildungsbranche kann es sich lohnen, zunächst einmal ehrenamtlich tätig zu werden, um so Unterrichtserfahrung zu sammeln, die bei späteren Bewerbungen für bezahlte Jobs einen Pluspunkt darstellt.

 

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