Mit dem Bildungsscheck unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Fördermaßnahme. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.

bildungsscheck

Wer kann den Bildungsscheck beantragen?

Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden sowohl Beschäftigte als auch Berufsrückkehrende.

Die Fördermaßnahme richtet sich auch an Zugewanderte, Un- und Angelernte und Beschäftigte ohne Berufsabschluss, außerdem an sog. „atypisch Beschäftigte“, d.h. an befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmer*innen, geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte.

Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung.

Wir unterstützen Sie!

Nähere Informationen erhalten Sie von uns (z.B. über das Kontaktformular) oder auf der Seite des Nordrhein-Westfälischen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales.