Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ermöglicht Ihnen eine Reduzierung der Kursgebühr um 50 Prozent (maximal 500 Euro).
Der Erhalt eines Prämiengutscheins ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt: Jeder Erwerbstätige, der nicht mehr als 20.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten) verdient, hat Anspruch auf diese staatliche Förderung. Ein wichtiger Hinweis: Bei diesen Höchstgrenzen handelt es sich um das zu versteuernde Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und nicht etwa um das Bruttojahreseinkommen!
Beratung zum Erhalt der Bildungsprämie
Um in den Genuss dieser staatlichen Förderung zu kommen, vereinbaren Sie einen – selbstverständlich kostenlosen – Beratungstermin bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Zu dem Termin sollten Sie einen Lichtbildausweis und einen Einkommensteuerbescheid mitbringen.
Genauere Informationen darüber, wer die Bildungsprämie erhalten kann, wo und wie man diese beantragen kann, bekommen Sie hier.