In der Regel: Ja!

Im Normalfall muss man nicht studiert haben, um Dozent*in zu werden. Das gilt z.B. für Dozenten an Volkshochschulen, bei der IHK oder in Familienbildungsstätten. Auch Fachschulen im medizinischen Bereich (beispielsweise bei der Logopädie, Podologie oder im Rettungswesen) setzen in der Regel kein Studium voraus. Man muss hier aber auf jeden Fall nachweisen, dass man über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

Dozent*in ohne Studium

Für den Schuldienst: Nein!

Für eine Stelle als Lehrer*in an staatliche Schulen (z.B. an Grundschulen, Berufsschulen oder Gymnasien) ist ein Examen an einer Hochschule notwendig. Wer als Lehrkraft an einer Fachhochschule oder Hochschule arbeiten möchte, benötigt ebenfalls ein abgeschlossenes Studium. Einzelne Lehrveranstaltungen können aber auch von Studierenden höherer Semester (die noch kein Examen haben) geleitet werden, so z.B. Tutorien zur Klausurvorbereitung.

Tipp

Die Antwort auf die Frage, ob Sie für die angestrebte Tätigkeit tatsächlich einen akademischen Studienabschluss benötigen oder nicht, kann von Fall zu Fall anders ausfallen. Fragen Sie deshalb am besten direkt bei Ihrem potentiellen Auftragsgeber nach! Nur so erhalten Sie verlässliche Informationen.

 

Wenn Sie weitere Informationen zu unserem staatlich zugelassenen Lehrgang „Geprüfte/r Dozent/in in der Erwachsenenbildung“ haben wollen, dann melden Sie sich doch einfach bei uns, z.B. über das Kontaktformular. Gerne schicken wir Ihnen – natürlich kostenlos und unverbindlich – unsere Infobroschüre und auch den ersten Lehrbrief dieses Lehrgangs zu.